Forderungsprüfung
HR Elektrotechnik GmbH
Alfter
Das Amtsgericht Bonn hat zur HR Elektrotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2025, Aktenzeichen 97 IN 208/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 208/24
- Registerbezug
- Bonn, HRB 26015
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 208/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26015 eingetragenen HR Elektrotechnik GmbH, Jakob-Reuter-Str. 21, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Rutowski, Jakob-Reuter-Str. 21, 53347 Alfter
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 208/24
Amtsgericht Bonn, 20.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26015 eingetragenen HR Elektrotechnik GmbH, Jakob-Reuter-Str. 21, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Rutowski, Jakob-Reuter-Str. 21, 53347 Alfter
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 208/24
Amtsgericht Bonn, 20.08.2025