Forderungsprüfung
Hotel Kaiserau UG (haftungsbeschränkt)
Kamen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Hotel Kaiserau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.02.2022, Aktenzeichen 259 IN 75/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 75/20
- Registerbezug
- Hamm, HRB 9819
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.02.2022
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gastronomie, Catering und Hotelbetrieb.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 75/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9819 eingetragenen Hotel Kaiserau UG (haftungsbeschränkt), Robert-Koch-Straße 43, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Obereigner
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 23 bis 31 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.05.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
259 IN 75/20
Amtsgericht Dortmund, 23.02.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9819 eingetragenen Hotel Kaiserau UG (haftungsbeschränkt), Robert-Koch-Straße 43, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulf Obereigner
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 23 bis 31 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.05.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
259 IN 75/20
Amtsgericht Dortmund, 23.02.2022