Forderungsprüfung
Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG
Rothenburg
Das Amtsgericht Ansbach hat zur Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2020, Aktenzeichen 2 IN 76/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- 2 IN 76/20
- Registerbezug
- Ansbach, HRA 3309
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.09.2020
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 76/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG, Herrngasse 3-5/7, 91541 Rothenburg, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Arvena GmbH,
Bertolt-Brecht-Straße 2, 90471 Nürnberg, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schlag Jörg, als Vertreter der Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG,
Bertold-Brecht-Straße 2, 90471 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 3309
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Eröffnungsbeschluss vom 01.07.2020 wird zu Ziff. 5. wie folgt abgeändert:
Berichts- und Prüfungstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten und folgende Anträge des Insolvenzverwalters:
1. Das Unternehmen bleibt stillgelegt.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit
erheblichem Streitwert aufzunehmen bzw. Vergleiche oder Schiedsverträge zur
Vermeidung oder Beendigung solcher Angelegenheiten zu schließen.
3. Das bisherige Insolvenzkonto bleibt beibehalten.
4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen im Ganzen im Wege
eines Asset-Deals zu veräußern bzw. die vorhandenen Vermögensgegenstände
einzeln freihändig zu veräußern.
5. Dem Sozialplan gemäß § 123 InsO und dem Interessenausgleich vom 17./
24.07.2020 wird zugestimmt.
wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 18.09.2020
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten keine Benachrichtigung
Corona-Pandemie:
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch
nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird
gebeten mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden Verfahrensbeteiligte, die an der
Gläubigerversammlung teilnehmen möchten, gebeten, die Teilnahme verbindlich
anzukündigen und sich schriftlich bis spätestens 16.09.2020 beim
Insolvenzverwalter Dr. Schwartz oder beim Amtsgericht Ansbach
Insolvenzabteilung anzumelden.
Beim Zutritt zum Gebäude sowie im Gerichtssaal ist das Tragen einer eigenen
Mund-Nasen-Schutzmaske unerlässlich.
Des Weiteren wird die Vorlage einer Selbstauskunft zu COVID-19 verlangt, welche
auf Anfrage vorab zugesandt werden kann und am Terminstag an der Pforte des
Gerichts abzugeben ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 09.09.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG, Herrngasse 3-5/7, 91541 Rothenburg, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Arvena GmbH,
Bertolt-Brecht-Straße 2, 90471 Nürnberg, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schlag Jörg, als Vertreter der Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG,
Bertold-Brecht-Straße 2, 90471 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 3309
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Eröffnungsbeschluss vom 01.07.2020 wird zu Ziff. 5. wie folgt abgeändert:
Berichts- und Prüfungstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten und folgende Anträge des Insolvenzverwalters:
1. Das Unternehmen bleibt stillgelegt.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit
erheblichem Streitwert aufzunehmen bzw. Vergleiche oder Schiedsverträge zur
Vermeidung oder Beendigung solcher Angelegenheiten zu schließen.
3. Das bisherige Insolvenzkonto bleibt beibehalten.
4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen im Ganzen im Wege
eines Asset-Deals zu veräußern bzw. die vorhandenen Vermögensgegenstände
einzeln freihändig zu veräußern.
5. Dem Sozialplan gemäß § 123 InsO und dem Interessenausgleich vom 17./
24.07.2020 wird zugestimmt.
wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 18.09.2020
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten keine Benachrichtigung
Corona-Pandemie:
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch
nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird
gebeten mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden Verfahrensbeteiligte, die an der
Gläubigerversammlung teilnehmen möchten, gebeten, die Teilnahme verbindlich
anzukündigen und sich schriftlich bis spätestens 16.09.2020 beim
Insolvenzverwalter Dr. Schwartz oder beim Amtsgericht Ansbach
Insolvenzabteilung anzumelden.
Beim Zutritt zum Gebäude sowie im Gerichtssaal ist das Tragen einer eigenen
Mund-Nasen-Schutzmaske unerlässlich.
Des Weiteren wird die Vorlage einer Selbstauskunft zu COVID-19 verlangt, welche
auf Anfrage vorab zugesandt werden kann und am Terminstag an der Pforte des
Gerichts abzugeben ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 09.09.2020