Forderungsprüfung
Horst Fürst Tank und Service GmbH
Roth
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Horst Fürst Tank und Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2026, Aktenzeichen IN 615/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 615/24
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 15245
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1998
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Handelsvertretung, eines Einzelhandels mit für Tankstellen typischen Verkaufsprodukten, eines Imbiß, einer Autoaschanlage, Durchführung von Kfz-Serviceleistungen und Kfz- Reparaturen und insbesondere der Betrieb einer oder mehrerer Tankstellen.
Veröffentlichungstext
IN 615/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Horst Fürst Tank und Service GmbH, Münchener Straße 55, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Fürst Horst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 15245
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Horst Fürst Tank und Service GmbH, Münchener Straße 55, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Fürst Horst
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 15245
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.04.2026