Forderungsprüfung
M-Medientechnik GmbH
Neumarkt
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur M-Medientechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen IN 994/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 994/25
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24946
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- - Installation, Programmierung, Planungen und Wartungen im Bereich der Medientechnik, Beschallungstechnik, Dolmetschertechnik, Konferenztechnik, ELA Anlagen, IT/EDV Service, Videotechnik und Überwachungstechnik, Kommunikationstechnik, - Online und stationärer Handel mit erlaubnisfreien Gütern aus der Medientechnik, Veranstaltungstechnik, Videotechnik, Konferenztechnik, Tontechnik, Sicherheitstechn …
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 994/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M-Medientechnik GmbH, Karl-Schiller-Straße 3, 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf, vertreten durch den Geschäftsführer Mentzel Marco
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24946
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH, Hallstraße 2, 90762 Fürth, Gz.: 00043/25/GN
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 62-76 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M-Medientechnik GmbH, Karl-Schiller-Straße 3, 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf, vertreten durch den Geschäftsführer Mentzel Marco
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24946
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef, Schwarz + Kollegen GmbH, Hallstraße 2, 90762 Fürth, Gz.: 00043/25/GN
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 62-76 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.11.2026