Restschuldbefreiung

Homberg, Klaus

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Homberg, Klaus eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2024, Aktenzeichen 257 IN 15/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 15/24
Registerbezug
Recklinghausen, HRA 5195
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.07.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 15/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des Herrn Klaus Homberg, Kohlensiepenstr. 14, 44269 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 5195 eingetragenen Firma B3-Vest e. K., Dortmunder Str. 14, 45665 Reckllinghausen

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Tinnefeld, Kohlenweg 1, 44147 Dortmund

ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

257 IN 15/24
Amtsgericht Dortmund, 09.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Restschuldbefreiung
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