Sicherungsmaßnahme

Holly Back GmbH

Gronau

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Holly Back GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2018, Aktenzeichen 85 IN 53/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
85 IN 53/18
Registerbezug
Coesfeld, HRB HRB 6142
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.08.2018
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Michael Mönig
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Kauf und Verkauf von Backwaren, Nahrungs- und Genussmitteln sowie deren Veredlung in Selbstbedienung nach einer mit der Billy Back Concept GmbH abgestimmten Konzeption. Die Gesellschaft ist berechtigt, neue Geschäftszweige aufzunehmen. Sie kann alle Maßnahmen durchführen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 53/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 6142 eingetragenen Holly
Back GmbH, Ochtruper Straße 52, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn August Hollekamp, Ochtruper Straße 52, 48599 Gronau

ist am 24.08.2018, um 12:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Mönig, Schorlemer
Straße 26, 48143 Münster bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

85 IN 53/18
Amtsgericht Münster, 24.08.2018

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Forderungsprüfung
  11. Masseunzulänglichkeit
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
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