Abweisung mangels Masse

Holger Munke Gastro GmbH

Wildeshausen

Das Amtsgericht Delmenhorst hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Holger Munke Gastro GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 13.05.2026, Aktenzeichen 12 IN 15/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 15/26
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 220422
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
13.05.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

12 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holger Munke Gastro GmbH, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 220422), vertr. d.: Holger Munke, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.02.2026 sind am 07.05.2026 aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Delmenhorst eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 07.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Abweisung mangels Masse
  4. Sicherungsmaßnahme