Sicherungsmaßnahme

Holger Munke Gastro GmbH

Wildeshausen

Das Amtsgericht Delmenhorst hat zur Holger Munke Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2026, Aktenzeichen 12 IN 15/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 15/26
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 220422
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
11.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Georg Schloenbach LL.M.

Veröffentlichungstext

12 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holger Munke Gastro GmbH, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 220422), vertr. d.: Holger Munke, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach LL.M., Altenwall 23, 28195 Bremen, Tel.: 0421/430 59 39 0, Fax: 0421/430 59 39-29 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 10.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Abweisung mangels Masse
  4. Sicherungsmaßnahme