Insolvenzbekanntmachung

Hohmann, Petra

Burghaun

Das Amtsgericht Fulda hat zur Hohmann, Petra eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen 92 IN 86/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Fulda
Aktenzeichen
92 IN 86/25
Registerbezug
Fulda, HRA 6013
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
23.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 92 IN 86/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petra Hohmann geb. Zimmermann, geb. am 12.04.1969, Hohmann Standort- und Projektentwicklung e.K., Am Galgenberg 29a, 36151 Burghaun (AG Fulda, HRA 6013), hat das Gericht mit Beschluss vom 23.07.2026 eine Gläubigerversammlung anberaumt für Freitag, 31.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.125, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda. Tagesordnung:
Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Grundvermögens in der Hersfelder Straße 6, 36151 Burghaun (Amtsgericht Hünfeld, Burghaun Blatt 1018) zu einem Gesamtkaufpreises in Höhe von insgesamt € 273.000,00

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher EMail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Fulda, 23.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme