Sicherungsmaßnahme

Hogoflex Dienstleistungs GmbH

Erftstadt

Das Amtsgericht Köln hat zur Hogoflex Dienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2022, Aktenzeichen 70c IN 255/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 255/21
Registerbezug
Köln, HRB 98408
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.01.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dirk-Henning Tönnesmann
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Unternehmensberatung sowie der Transport von eigenen Waren, Hotelreinigungsarbeiten, Durchführung von Marketingmaßnahmen, Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die Personalvermittlung sowie Gebäudereinigung und Industrieservice, Handelstätigkeiten, Import und Export in den Warenbereichen: Elektro, Schmuck, Kosmetikartikeln, Rohstoffe (Metall), die Herstellung …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 255/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98408 eingetragenen Hogoflex Dienstleistungs GmbH, Klosterstr. 16, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Oussama Ibrahim

Geschäftszweig: Unternehmensberatung sowie Transport von eigenen Waren, Hotelreinigungsarbeiten, Durchführung von Marketingmaßnahmen,

ist am 28.01.2022, um 14:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70c IN 255/21
Amtsgericht Köln, 28.01.2022

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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