Sicherungsmaßnahme

HOG Spiel & Gastro Südwestfalen GmbH

Lennestadt

Das Amtsgericht Siegen hat zur HOG Spiel & Gastro Südwestfalen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2023, Aktenzeichen 25 IN 109/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 109/23
Registerbezug
Siegen, HRB 12519
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.06.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Jan Janßen
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Betreiben einer Indoor-Spielhalle für Kinder und Jugendliche mit angebundener Gastronomie sowie damit verbundenen Geschäftstätigkeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 109/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12519 eingetragenen HOG Spiel & Gastro Südwestfalen GmbH, Dr.-Paul-Müller-Straße 12, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johannes Schneider, und Herrn Bernhard Schneider, und Herrn Thorsten Nolte,

Geschäftszweig: Das Betreiben einer Indoor-Spielhalle für Kinder und Jugendliche mit angebundener Gastronomie sowie damit verbundenen Geschäftstätigkeiten

ist am 15.06.2023, um 12:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

25 IN 109/23
Amtsgericht Siegen, 15.06.2023

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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