Forderungsprüfung
hofer Aktiengesellschaft
Nürtingen
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur hofer Aktiengesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 13 IN 281/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 281/25
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 723593
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 14.451.365 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Halten und Vewalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit Forschung, Entwicklung und Fertigung von Produkten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik und vewandten Techniken befassen
Veröffentlichungstext
13 IN 281/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hofer Aktiengesellschaft, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Vorstand Johann Paul Hofer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 723593
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit Forschung, Entwicklung und Fertigung von Produkten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik und vewandten Techniken befassen.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-250023-1
1. Die Prüfung der bis 17.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 368-417 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hofer Aktiengesellschaft, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Vorstand Johann Paul Hofer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 723593
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit Forschung, Entwicklung und Fertigung von Produkten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik und vewandten Techniken befassen.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-250023-1
1. Die Prüfung der bis 17.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 368-417 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.10.2026