Forderungsprüfung

hofer Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG

Nürtingen

Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur hofer Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 13 IN 584/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 584/25
Registerbezug
Stuttgart, HRA 726516
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
UG & Co. KG
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

13 IN 584/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

hofer Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin hofer Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Lausser
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 726516
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ljh Rechtsanwälte, Ridlerstraße 57, 80339 München

Gegenstand des Unternehmens: der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Grundstücken

1. Die Prüfung der bis 08.12.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 04.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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