Aufhebung des Verfahrens

Hören & Sehen O. Schmitz GmbH

Ochtrup

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Hören & Sehen O. Schmitz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen 74 IN 2/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
74 IN 2/26
Registerbezug
Steinfurt, HRB 13524
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften in dem Geschäftsbereich Hörakustik und Optik, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung, sowie die Verwaltung eines Gewerbebetriebes bei etwaig gleichzeitiger Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 2/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13524 eingetragenen Hören & Sehen O. Schmitz GmbH, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmitz, Weilautstraße 29, 48607 Ochtrup

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zu folgenden Beschlussfassungen:

1. der Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin auf die H & S Schmitz Sinneszentrum UG gemäß Vertrag vom 09.09.2026 / 10.09.2026 mit Stichtag zum 01.10.2026 zu den in dem Vertrag aufgeführten Bestimmungen wird zugestimmt.

2. das Eigenverwaltungsverfahren wird nach Zustimmung der Gläubigerversammlung zu der Übertragung des Geschäftsbetriebes auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, das Regelinsolvenzverfahren wird angeordnet, Frau Rechtsanwältin Nada Nasser wird zur Insolvenzverwalterin bestellt.

bestimmt auf

Freitag, 02.10.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Sachwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 2/26
Amtsgericht Münster, 17.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
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