Forderungsprüfung
Hocotherm GmbH
Eggenfelden
Das Amtsgericht Landshut hat zur Hocotherm GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen IN 231/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 231/22
- Registerbezug
- Landshut, HRB 11757
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung von Bauelementen, insbesondere von Fenstern, Haustüren und Sonnenschutz sowie Handel mit Bauelementen.
Veröffentlichungstext
IN 231/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hocotherm GmbH, Lauterbachstraße 50, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Winter Arnold
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11757
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hocotherm GmbH, Lauterbachstraße 50, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Winter Arnold
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 11757
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.03.2026