Forderungsprüfung
HiTec Verpackung GmbH
Fürstenwalde/Spree
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur HiTec Verpackung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2025, Aktenzeichen 3 IN 78/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 78/21
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 10309
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 28.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erstellung von Verpackungsmaterial aus Holz.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HiTec Verpackung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10309), Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schink, OT Demnitz, Dorfstraße 34, 15518 Steinhöfel wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 08.12.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 78/21
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 27.10.2025
HiTec Verpackung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10309), Saarower Chaussee 29, 15517 Fürstenwalde/Spree, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schink, OT Demnitz, Dorfstraße 34, 15518 Steinhöfel wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 08.12.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 78/21
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 27.10.2025