Restschuldbefreiung
Hirsch, Andreas Rolf
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur Hirsch, Andreas Rolf eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2026, Aktenzeichen 531 IN 1179/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 531 IN 1179/26
- Registerbezug
- Dresden, HRA 9554
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 11.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/544 IN 1179/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Rolf Hirsch, geb. 24.01.1953, Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden
Inhaber der Tischler Hirsch e.K., Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9554
- wurde mit Beschluss vom 10.08.2026 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Aktenzeichen: 531/544 IN 1179/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Rolf Hirsch, geb. 24.01.1953, Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden
Inhaber der Tischler Hirsch e.K., Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9554
- wurde mit Beschluss vom 10.08.2026 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.