Sicherungsmaßnahme
Heubach Group GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Braunschweig hat zur Heubach Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2024, Aktenzeichen 272 IN 134/24 c.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 134/24 c
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 124252
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Sachwalter
- Dr. Andreas Kleinschmidt
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von sonstigen Vermögensgegenständen, die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und die Vertretung von Gesellschaften sowie das Erbringen von Dienstleistungen aller Art insbesondere für verbundene Unternehmen. Ausgenommen sind Bankgeschäfte oder erlaubnispflichtige Fina …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
272 IN 134/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124252), vertr. d.: 1. Dr. Stefan Doboczky (Geschäftsführer), 2. Birgit Genn (Geschäftsführerin), ist am 29.04.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.04.2024
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http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
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Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.04.2024
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