Forderungsprüfung
Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG
Rötha
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen 403 IN 2178/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 2178/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 15701
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 13.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Aktenzeichen: 403 IN 2178/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRA 15701
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Frank Herzog Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Frank Peter Herzog
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 14.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG, Verwaltungsring 6, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRA 15701
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Frank Herzog Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Frank Peter Herzog
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 14.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.