Insolvenzbekanntmachung
Hermes Schleifmittel GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Hermes Schleifmittel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2026, Aktenzeichen 67c IN 247/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 247/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 7439
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 25.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sven-Holger Undritz
- Im Handelsregister seit
- 1954
- Stammkapital
- 8.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung und der Vertrieb von Schleifwerkzeugen und ähnlichen Waren, der Handel mit Rohstoffen und Halbfertigungserzeugnissen, die zur Herstellung von Schleifwerkzeugen benötigt werden und die Herstellung und der Vertrieb von Schleifmaschinen und Maschinen zur Herstellung von Schleifwerkzeugen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 247/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 7439 eingetragenen Hermes Schleifmittel GmbH, Tasköprüstraße 1, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kaspar Georg Wilhelm Haller,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird auf die Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses durch die von der vorgenommene Prüfung des Geldbestandes und des Geldverkehrs (Kassenprüfung) ein Vorschuss in Höhe von EUR inkl. Umsatzsteuer festgesetzt.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen. Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss hierauf festgesetzt werden. Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos der Ausschussmitglieder ein Vorschuss zu gewähren ist.
Die entstandenen Auslagen sind durch zwei Rechnungen (Rg.Nr. und ) belegt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67c IN 247/25
Amtsgericht Hamburg, 26.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 7439 eingetragenen Hermes Schleifmittel GmbH, Tasköprüstraße 1, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kaspar Georg Wilhelm Haller,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird auf die Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses durch die von der vorgenommene Prüfung des Geldbestandes und des Geldverkehrs (Kassenprüfung) ein Vorschuss in Höhe von EUR inkl. Umsatzsteuer festgesetzt.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen. Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss hierauf festgesetzt werden. Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos der Ausschussmitglieder ein Vorschuss zu gewähren ist.
Die entstandenen Auslagen sind durch zwei Rechnungen (Rg.Nr. und ) belegt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67c IN 247/25
Amtsgericht Hamburg, 26.11.2025