Sicherungsmaßnahme

Hermes Schleifmittel GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Hermes Schleifmittel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2025, Aktenzeichen 67c IN 247/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 247/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 7439
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
03.07.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Sven-Holger Undritz
Im Handelsregister seit
1954
Stammkapital
8.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Schleifwerkzeugen und ähnlichen Waren, der Handel mit Rohstoffen und Halbfertigungserzeugnissen, die zur Herstellung von Schleifwerkzeugen benötigt werden und die Herstellung und der Vertrieb von Schleifmaschinen und Maschinen zur Herstellung von Schleifwerkzeugen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 247/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 7439 eingetragenen Hermes Schleifmittel GmbH, Tasköprüstraße 1, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kaspar Georg Wilhelm Haller,

Geschäftszweig: die Herstellung und der Vertrieb von Schleifwerkzeugen und ähnlichen Waren, der Handel mit Rohstoffen und Halbfertigungserzeugnissen, die zur Herstellung von Schleifwerkzeugen benötigt werden u. a.

ist am 02.07.2025, um 15:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 247/25
Amtsgericht Hamburg, 02.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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