Forderungsprüfung
Herbstsonne München GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Herbstsonne München GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 1508 IN 2818/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 2818/21
- Registerbezug
- München, HRB 259995
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 40.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Durchführung ambulanter Pflegedienstleistungen.
Veröffentlichungstext
1508 IN 2818/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Herbstsonne München GmbH, Orleansstraße 34, 81667 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nestmann Peter
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 259995
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Herbstsonne München GmbH, Orleansstraße 34, 81667 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nestmann Peter
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 259995
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.11.2026