Sicherungsmaßnahme

Helrom GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Helrom GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2026, Aktenzeichen 810 IN 880/26 H-82-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 880/26 H-82-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 111532
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
26.05.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Thomas Rittmeister
REIMER Rechtsanwälte
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
46.671 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Erbringung von Eisenbahndienstleistungen, der Betrieb von Zügen, einschließlich Be- und Entladen von Güterzügen, der Betrieb von privaten Umschlagsterminals, die Vermietung von Eisenbahnwaggons und hiermit verbundene Dienstleistungen, insbesondere Instandhaltung

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 880/26 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helrom GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111532), vertr. d.: 1. Roman Noack, (Geschäftsführer), 2. Manuel Althoff, (Geschäftsführer), ist am 26.05.2026 um 19:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 34 76 0, Fax: 069/ 20 34 76 99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.05.2026
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