Sicherungsmaßnahme

Heinrich Krüger & Sohn GmbH & Co. KG

Münster

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Heinrich Krüger & Sohn GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 77 IN 75/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 75/25
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRA 100
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 75/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter 100 eingetragenen Heinrich Krüger & Sohn GmbH & Co. KG, An der Kleimannbrücke 52, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 1728 eingetragene Krüger-Beteiligungsgesellschaft mbH, An der Kleimannbrücke 52, 48157 Münster

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Erster Beschlussvorschlag:
"Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung (Genehmigung) zur Veräußerung des technischen und kommerziellen Know-Hows sowie der Kundenbeziehungen an die Parador GmbH, Coesfeld (Käuferin), zu einem Kaufpreis in Höhe von netto 15.000,00 € zzgl. 19 % USt erteilt.".

Der Kaufvertrag ist am 2.4./15.4.2026 unterzeichnet worden; unter Ziffer V.4. (Rücktrittsrecht Verkäufer) ist die folgende Regelung gefasst:

"Der Verkäufer ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn die Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Krüger & Sohn GmbH & Co. KG (Amtsgericht Münster, Az. 77 IN 75/25) die Zustimmung zu diesem Vertrag verweigert.";

Zweiter Beschlussvorschlag:
"1. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss der zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Heinrich Krüger & Sohn GmbH & Co. KG und der Holzwurm Münster GmbH vorgesehenen Vergleichsvereinbarung zu.

2. Die Zustimmung umfasst die vergleichsweise Erledigung der Forderungen der Insolvenzschuldnerin gegen die Holzwurm Münster GmbH aus dem Verrechnungskonto sowie aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von insgesamt 628.523,51 € gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages von 50.000,00 € und den Verzicht auf die verbleibende Restforderung in Höhe von 578.523,51 €, jeweils nach Maßgabe der vorgelegten Vergleichsvereinbarung.

3. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Vergleichsvereinbarung auf Grundlage des vorgelegten Entwurfs abzuschließen und die zur Umsetzung erforderlichen Erklärungen abzugeben.";

Unter § 4 der Vergleichsvereinbarung heißt es:
"§ 4 Zustimmungsvorbehalt
1. Dieser Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Krüger & Sohn GmbH & Co. KG.
2. Der Vergleich wird mit der Zustimmung der Gläubigerversammlung wirksam.
3. Die in § 1 Abs. 2 bestimmte Zahlungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu diesem Vergleich wirksam erfolgt.
4. Wird die erforderliche Zustimmung nicht erteilt, wird der Vergleich nicht wirksam. Die gesetzlichen bzw. vertraglichen Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Holzwurm Münster GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.";
bestimmt auf

Freitag, 20.11.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Antrag des Insolvenzverwalters sowie auch der Kaufvertrag/die ggf. abzuschließende Vergleichsvereinbarung können auf der Geschäftsstelle des Gerichts während der Sprechzeiten eingesehen werden.
77 IN 75/25
Amtsgericht Münster, 05.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten