Aufhebung des Verfahrens
Heinrich Buck GmbH
Bremervörde
Das Amtsgericht Stade hat zur Heinrich Buck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 73 IN 76/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 76/18
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 100869
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
73 IN 76/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Buck GmbH, Ausführung von Tischlerarbeiten aller Art, Herstellung von Fenstern und Türen und deren Einbau u.a., Industriestraße 4 b, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRB 100869), vertr. d.: Christiana Meyer, Stargarder Straße 2, 27432 Bremervörde, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Die Berechnungsmasse für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird mit einer Höhe von 431.530, 57 € angenommen. Es sind Zuschläge in Höhe von insgesamt 73 % beantragt. Die Berechnungsmasse des Insolvenzverwalters wird mit einer Höhe von 472.404,39 € angenommen. Zuschläge sind in Höhe von 75 % beantragt.
Amtsgericht Stade, 26.08.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Die Berechnungsmasse für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird mit einer Höhe von 431.530, 57 € angenommen. Es sind Zuschläge in Höhe von insgesamt 73 % beantragt. Die Berechnungsmasse des Insolvenzverwalters wird mit einer Höhe von 472.404,39 € angenommen. Zuschläge sind in Höhe von 75 % beantragt.
Amtsgericht Stade, 26.08.2026