Insolvenzbekanntmachung

Heilbronner Falken GmbH & Co. KG

Heilbronn

Das Amtsgericht Heilbronn hat zur Heilbronner Falken GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2026, Aktenzeichen 2 IN 99/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Heilbronn
Aktenzeichen
2 IN 99/26
Registerbezug
Stuttgart, HRA 736424
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
11.03.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

2 IN 99/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Heilbronner Falken GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin HF-Verwaltungs-GmbH, Hospitalgrün 2, 74072 Heilbronn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Franz Böllinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 736424
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn, Gz.: 25/001510-921 teazu

1. Gem. § 67 InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt:
|Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
Urbanstr. 10, 74072 Heilbronn

|Herr Frederik Cabana
Kelterstraße 79, 74182 Obersulm

|Radeberger Gruppe KG
Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt

2. Die Bestimmung wird erst mit Zugang der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitglieds bei Gericht wirksam. Die Annahme ist unverzüglich zu erklären.
3. Der Berichtstermin am Mittwoch, 15.04.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 6, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn dient auch zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung, Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 11.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten