Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
HDH Sitzmöbel Polsterei GmbH
Hersbruck
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur HDH Sitzmöbel Polsterei GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen IN 761/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 761/25
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24367
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung und der Vertrieb von Polsterteilen und Sitzmöbel aller Art.
Veröffentlichungstext
IN 761/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HDH Sitzmöbel Polsterei GmbH, Industriestraße 5, 91217 Hersbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Löffler Werner Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24367
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 25.06.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 30.09.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HDH Sitzmöbel Polsterei GmbH, Industriestraße 5, 91217 Hersbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Löffler Werner Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24367
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 25.06.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 30.09.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.09.2026