Forderungsprüfung
Hauskrankenpflege Possehl GmbH
Velten
Das Amtsgericht Neuruppin hat zur Hauskrankenpflege Possehl GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2025, Aktenzeichen 15 IN 105/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 105/22
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12653
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 15.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, einer Tagespflege, eines betreuten Wohnens und die Versorgung von Wohngruppen.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hauskrankenpflege Possehl GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12653 NP), Geschäftszweig: Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, einer Tagespflege, eines betreuten Wohnens und die Versorgung von Wohngruppen, Bahnstraße 27, 16727 Velten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mariana Possehl, Siedlungsweg 19, 18519 Sundhagen OT Kirchdorf werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 14. Januar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 11. Dezember 2025
15 IN 105/22
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 11. Dezember 2025
15 IN 105/22