Insolvenzbekanntmachung
HaTeC Bau GmbH
Schellerten
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur HaTeC Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2025, Aktenzeichen 50 IN 15/22 -132.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 15/22 -132
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 207468
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss
50 IN 15/22 -132
01.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HaTeC Bau GmbH, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten
(AG Hildesheim, HRB 207468), vertreten durch:
1. Gheorghe Pirnau, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten (Geschäftsführer)
vertreten durch:
1.1. Tekin Hakbilen, Trittauer Amtsweg 47d, 22179 Hamburg
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze bestimmt auf
Montag, den 03.11.2025.
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen.
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. §160 Abs. 2 Nr. 3 InsO:
Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zum getroffenen Vergleich mit Frau Ceylan Seylan zur Abgeltung der Stammeinlagenforderung gemäß Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 16.09.2025, Geschäftszeichen: 412 HKO 36/25
Auf das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 18.09.2025, in welchem auch eine Abschrift des Vergleichs zur Akte gereicht wurde, wird Bezug genommen.
Gem. §160 InsO gilt die Zustimmung zu dem Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Petzold
Rechtspflegerin
Hildesheim
Beschluss
50 IN 15/22 -132
01.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HaTeC Bau GmbH, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten
(AG Hildesheim, HRB 207468), vertreten durch:
1. Gheorghe Pirnau, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten (Geschäftsführer)
vertreten durch:
1.1. Tekin Hakbilen, Trittauer Amtsweg 47d, 22179 Hamburg
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze bestimmt auf
Montag, den 03.11.2025.
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen.
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. §160 Abs. 2 Nr. 3 InsO:
Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zum getroffenen Vergleich mit Frau Ceylan Seylan zur Abgeltung der Stammeinlagenforderung gemäß Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 16.09.2025, Geschäftszeichen: 412 HKO 36/25
Auf das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 18.09.2025, in welchem auch eine Abschrift des Vergleichs zur Akte gereicht wurde, wird Bezug genommen.
Gem. §160 InsO gilt die Zustimmung zu dem Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Petzold
Rechtspflegerin