Insolvenzbekanntmachung

HaTeC Bau GmbH

Schellerten

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur HaTeC Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 50 IN 15/22 -132.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 15/22 -132
Registerbezug
Hildesheim, HRB 207468
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
19.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss

50 IN 15/22 -132
16.10.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

HaTeC Bau GmbH, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten
(AG Hildesheim, HRB 207468), vertreten durch:
1. Gheorghe Pirnau, Garmisser Str. 2, 31174 Schellerten (Geschäftsführer)
vertreten durch: 1.1. Tekin Hakbilen, Trittauer Amtsweg 47d, 22179 Hamburg

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze bestimmt auf

Montag, den 23.11.2026.

Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen.

Tagesordnung:

Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. §160 Abs. 2 Nr. 3 InsO:

Zustimmung zum getroffenen Vergleich mit Herrn Yaser Azad zur Abgeltung von
Rückgewähr-bzw. Schadensersatzansprüchen gemäß Versäumnisurteil des
Landgerichts Hamburg vom 05.02.2026, Geschäfts-Nr. 320 O 385/25.

Auf das Schreiben Insolvenzverwalters vom 30.09.2026, in welchem auch der
Vergleichsinhalt zur Akte gereicht wurde, wird Bezug genommen.

Gem. §160 InsO gilt die Zustimmung zu dem Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Petzold
Rechtspflegerin

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens