Insolvenzbekanntmachung
Haselmeier Holzbau GmbH
Irndorf
Das Amtsgericht Rottweil hat zur Haselmeier Holzbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 2 IN 30/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 2 IN 30/19
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 451172
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu Beginn des 23.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 01.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu Beginn des 23.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 01.06.2026