Forderungsprüfung
Haselmeier Holzbau GmbH
Irndorf
Das Amtsgericht Rottweil hat zur Haselmeier Holzbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.03.2023, Aktenzeichen 2 IN 30/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 2 IN 30/19
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 451172
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.03.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 23.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 23.03.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 23.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 23.03.2023