Schlusstermin

Harry P. Kunkel Immobilien Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Bad Schwartau

Das Amtsgericht Lübeck hat zur Harry P. Kunkel Immobilien Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.01.2026, Aktenzeichen 53a IN 193/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lübeck
Aktenzeichen
53a IN 193/19
Registerbezug
Lübeck, HRB 667 BS
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
09.01.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

53a IN 193/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Harry P. Kunkel Immobilien Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lübecker Straße 28, 23611 Bad Schwartau,

vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Ernst Otto Grotkopp
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 667 BS
- Schuldnerin -

Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.03.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.

Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.

Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 07.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme