Forderungsprüfung
Harms BauWerk GmbH
Bad Schwartau
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Harms BauWerk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2024, Aktenzeichen 53a IN 97/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 97/15
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 10582 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 08.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
53a IN 97/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Harms BauWerk GmbH, Nikolausstraße 9, 23611 Bad Schwartau,
Registergericht Lübeck; HRB 10582 HL
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Harms
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 02.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Harms BauWerk GmbH, Nikolausstraße 9, 23611 Bad Schwartau,
Registergericht Lübeck; HRB 10582 HL
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Harms
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 02.10.2024