Schlusstermin
Harms BauWerk GmbH
Bad Schwartau
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Harms BauWerk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2025, Aktenzeichen 53a IN 97/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 97/15
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 10582 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 17.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
53a IN 97/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Harms BauWerk GmbH, Nikolausstraße 9, 23611 Bad Schwartau, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Harms
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10582 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.08.2025 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 10.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Harms BauWerk GmbH, Nikolausstraße 9, 23611 Bad Schwartau, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Harms
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 10582 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.08.2025 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 10.06.2025