Insolvenzbekanntmachung

HaPeTec GmbH

Eppelborn

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur HaPeTec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 110 IN 14/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 14/26
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 17510
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
29.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 14/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17510 eingetragenen HaPeTec GmbH, In der Humes 74, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Werner Engel,

wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Abschluss eines Vergleiches mit Frau Haake über die Zahlung eines Betrages mit 20.000 €
bestimmt auf

Dienstag, 18.08.2026, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
110 IN 14/26
Amtsgericht Saarbrücken, 29.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme