Sicherungsmaßnahme
HaPeTec GmbH
Eppelborn
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur HaPeTec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.03.2026, Aktenzeichen 110 IN 14/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 14/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 17510
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 17.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- JR Günter Staab
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 14/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17510 eingetragenen HaPeTec GmbH, In der Humes 74, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Werner Engel,
ist am 13.03.2026, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
110 IN 14/26
Amtsgericht Saarbrücken, 13.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17510 eingetragenen HaPeTec GmbH, In der Humes 74, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Werner Engel,
ist am 13.03.2026, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
110 IN 14/26
Amtsgericht Saarbrücken, 13.03.2026