Sicherungsmaßnahme
Hans Scharpegge GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Hans Scharpegge GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.11.2025, Aktenzeichen 260 IN 139/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 260 IN 139/25
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 8689
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Kai-Ulrich Hasskerl
- Im Handelsregister seit
- 1989
- Stammkapital
- 596.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Serienfabrikation von Zahnrädern aller Art und Größe, der Handel mit Zahnrädern, die Reparatur von Getrieben und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit sie der Erreichung des Geschäftszweckes als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher od …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 139/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 8689 eingetragenen Hans Scharpegge GmbH, Oberste-Wilms-Str. 9, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lars Otto, Bookenweg 19, 44575 Castrop-Rauxel und Frau Katharina Scharpegge, Leneckeweg 1 A, 44229 Dortmund
Geschäftszweig: die Serienfabrikation von Zahnrädern aller Art und Größe, der Handel mit Zahnrädern, die Reparatur von Getrieben und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, pp
ist am 11.11.2025, um 11:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 139/25
Amtsgericht Dortmund, 11.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 8689 eingetragenen Hans Scharpegge GmbH, Oberste-Wilms-Str. 9, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lars Otto, Bookenweg 19, 44575 Castrop-Rauxel und Frau Katharina Scharpegge, Leneckeweg 1 A, 44229 Dortmund
Geschäftszweig: die Serienfabrikation von Zahnrädern aller Art und Größe, der Handel mit Zahnrädern, die Reparatur von Getrieben und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, pp
ist am 11.11.2025, um 11:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 139/25
Amtsgericht Dortmund, 11.11.2025