Sicherungsmaßnahme

Hans Hess Autoteile GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Hans Hess Autoteile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.02.2022, Aktenzeichen 70c IN 24/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 24/22
Registerbezug
Köln, HRB 2896
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.02.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Niering

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 24/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 2896 eingetragenen Hans Hess Autoteile GmbH, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Dirk Schlarmann und Herr Philipp Hess,

Geschäftszweig: Großhandel mit Autoteilen und mit Konstruktionsteilen für den industriellen Bedarf

ist am 23.02.2022, um 19:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70c IN 24/22
Amtsgericht Köln, 23.02.2022

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme