Insolvenzbekanntmachung

Hans Hess Autoteile GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Hans Hess Autoteile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2024, Aktenzeichen 70c IN 24/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 24/22
Registerbezug
Köln, HRB 2896
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.01.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 24/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 2896 eingetragenen Hans Hess Autoteile GmbH, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Schlarmann, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln und Herrn Philipp Hess, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO)

1.) Vereinbarung über Anfechtungsansprüche zur Abgeltung aller bekannten und unbekannten Insolvenzanfechtungsansprüche mit der UniCredit Bank AG, der Postbank - eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, der Sparkasse KölnBonn und der UniCredit Bank AG als Sicherheitenagentin vom 05.12.2023 ("Anfechungsvereinbarung Konsortialbanken")
2.) Vereinbarung über die Zuordnung und Auszahlung von Verwertungserlösen mit der Aktivbank AG, der UniCredit Bank AG (als Sicherheitenagentin) sowie Rechtsanwalt Eberhard Stock als Treuhänder vom 21.12.2023 ("Verwertungsvereinbarung"
3.) Vereinbarung über Anfechtungsansprüche und Aufrechnungen mit der Aktivbank AG vom 06.11.2023 ("Anfechtungsvergleich-Aktivbank")

Termin bestimmt auf

Mittwoch, 21.02.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 24/22
Amtsgericht Köln, 29.01.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme