Forderungsprüfung
HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2024, Aktenzeichen 906 IN 580/23 - 1 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 580/23 - 1 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 219055
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Full Service Internet-Agentur, insbesondere die inhaltliche Beratung, Entwicklung, Programmierung und technische Betreuung sowie Unterstützung im Marketing im Zusammenhang mit Onlineangeboten
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.10.2024
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.10.2024