Insolvenzbekanntmachung
HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 906 IN 580/23 - 1 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 580/23 - 1 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 219055
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Full Service Internet-Agentur, insbesondere die inhaltliche Beratung, Entwicklung, Programmierung und technische Betreuung sowie Unterstützung im Marketing im Zusammenhang mit Onlineangeboten
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 26.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 16.09.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 26.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 16.09.2026