Insolvenzbekanntmachung
Hannecke Verwaltungs GmbH
Northeim
Das Amtsgericht Göttingen hat zur Hannecke Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.02.2024, Aktenzeichen 71 IN 5/24 NOM.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 71 IN 5/24 NOM
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 200365
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.02.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Göttingen
Beschluss
71 IN 5/24 NOM
30.01.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365),
vertreten durch:
Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen,
wird der Beschluss vom 22.02.2024 hinsichtlich des Rubrums dahingehend berichtigt, dass die Antragstellerin nur durch den Geschäftsführer Cuno Götz von Olenhusen und nicht durch den im Beschluss ebenfalls als Geschäftsführer genannten Felix Götz von Olenhusen vertreten wird.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Matani
Richterin am Amtsgericht
Göttingen
Beschluss
71 IN 5/24 NOM
30.01.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365),
vertreten durch:
Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen,
wird der Beschluss vom 22.02.2024 hinsichtlich des Rubrums dahingehend berichtigt, dass die Antragstellerin nur durch den Geschäftsführer Cuno Götz von Olenhusen und nicht durch den im Beschluss ebenfalls als Geschäftsführer genannten Felix Götz von Olenhusen vertreten wird.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Matani
Richterin am Amtsgericht