Forderungsprüfung

Hannecke Verwaltungs GmbH

Northeim

Das Amtsgericht Göttingen hat zur Hannecke Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2024, Aktenzeichen 71 IN 5/24 NOM.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
71 IN 5/24 NOM
Registerbezug
Göttingen, HRB 200365
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
11.06.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

71 IN 5/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Jens Köke, Güterbahnhofstraße 10 , 37073 Göttingen zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Daniel Goth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co. KG zu lfd. Nr. 2 der Tabelle angemeldeten Forderung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Göttingen, 05.06.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung