Insolvenzbekanntmachung

Handwerksgenossenschaft der FRISEURE und KOSMETIKER Kreis Angermünde e.G.

Angermünde

Das Amtsgericht Neuruppin hat zur Handwerksgenossenschaft der FRISEURE und KOSMETIKER Kreis Angermünde e.G. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 15 IN 64/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 64/24
Registerbezug
Neuruppin, GNR 213
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
eG
Im Handelsregister seit
1990
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für die Bevölkerung. Darunter insbesondere - Friseurleistungen für Damen, Herren und Kinder; - Kosmetikleistungen, einschließlich Maniküre und Pediküre; - Verkauf von Handelswaren, die mit Friseur- und Kosmetikleistungen im Zusammenhang stehen; - Durchführung von Friseur- und Kosmetikleistungen nach Bedarf und Bestellung im Hauskundendienst.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft
Handwerksgenossenschaft der FRISEURE und KOSMETIKER Kreis Angermünde e.G. (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin GnR 213 NP), Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen für die Bevölkerung. Darunter insbesondere Friseurleistungen für Damen, Herren und Kinder u.a., Berliner Straße 69, 16278 Angermünde
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 23. Oktober 2026, 11:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung)Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Der Termin dient zur Beschlussfassung der Gläubiger über:

Es ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen (§ 160 InsO)

- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen.
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes, eingetragen beim Amtsgericht Schwedt/0der im Grundbuch von Angermünde Blatt 296, aus freier Hand.
- Abschluss eines Vergleiches zur Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz des Insolvenzverwalters vom 02.10.2026 mit Kaufvertragsentwurf und Vergleichsvereinbarung verwiesen, welcher zur Einsicht der Beteiligten an der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht ausliegt, verwiesen.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 5. Oktober 2026
15 IN 64/24

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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