Sicherungsmaßnahme

Handwerksgenossenschaft der FRISEURE und KOSMETIKER Kreis Angermünde e.G.

Angermünde

Das Amtsgericht Neuruppin hat zur Handwerksgenossenschaft der FRISEURE und KOSMETIKER Kreis Angermünde e.G. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2024, Aktenzeichen 15 IN 64/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 64/24
Registerbezug
Neuruppin, GnR 213
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
17.04.2024
Rechtsform
eG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christian Graf Brockdorff
Im Handelsregister seit
1990
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für die Bevölkerung. Darunter insbesondere - Friseurleistungen für Damen, Herren und Kinder; - Kosmetikleistungen, einschließlich Maniküre und Pediküre; - Verkauf von Handelswaren, die mit Friseur- und Kosmetikleistungen im Zusammenhang stehen; - Durchführung von Friseur- und Kosmetikleistungen nach Bedarf und Bestellung im Hauskundendienst.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Genossenschaft
Handwerksgenossenschaft der FRISEURE und KOSMETIKER Kreis Angermünde e.G. (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin GnR 213 NP), Berliner Straße 69, 16278 Angermünde, vertreten durch den Vorstand Sybille Lehmann, Goethestraße 16, 16278 Angermünde und Ralf Müller, Am Waldrand 13, 16278 Angermünde
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche -
ist heute, am 16. April 2024, um 12:00 Uhr Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam bestellt.
2. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
4. Im Übrigen verbleibt es bei den Anordnungen vom 26.03.2024.
Neuruppin, den 16. April 2024
15 IN 64/24

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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