Sicherungsmaßnahme

HalloServices GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur HalloServices GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2023, Aktenzeichen 70c IN 213/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 213/23
Registerbezug
Köln, HRB 91667
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.08.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Torsten Martini
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 213/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 91667 eingetragenen HalloServices GmbH, Blaubach 32, 50676 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Janosch Gößling

ist am 01.08.2023, um 11:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70c IN 213/23
Amtsgericht Köln, 01.08.2023

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Masseunzulänglichkeit
  12. Sicherungsmaßnahme
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