Sicherungsmaßnahme

Hajesch Möbelfachspedition GmbH

Nossen

Das Amtsgericht Dresden hat zur Hajesch Möbelfachspedition GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2026, Aktenzeichen 531 IN 466/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
531 IN 466/26
Registerbezug
Dresden, HRB 10562
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
29.04.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 466/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hajesch Möbelfachspedition GmbH, Lindigtstraße 21, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 10562
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Klaus Bleul

ergeht am 28.04.2026 nachfolgende Entscheidung:

1.Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit den nachfolgend genannten Vertragspartnern zu dem jeweiligen benannten Zweck bis zu einem Gesamtbetrag von Insgesamt 40 500,- Euro Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 2 zu begründen:

a. gegenüber
Wilhelm Hoyer B.V. & Co KG
Rudolf Diesel Straße 1, 27274 Visselhövede

Verwendung: Lieferung Kraftstoff
in Höhe von maximal 34 000 Euro

b. gegenüber
Fa. DAF Trucks N.V.
Hugo van der Goeslaan, 5643 TW Eindhoven, Niederlande

Verwendung: Abschluss und Erfüllung von laufenden Wartungsverträgen
in Höhe von maximal 6500,00 Euro

Insoweit wird die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen und dem Schuldner entzogen.

2.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach Ziffern 1 a und 1b begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung seiner Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht für die Beteiligten aus.

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme