Sicherungsmaßnahme

Hajesch Möbelfachspedition GmbH

Nossen

Das Amtsgericht Dresden hat zur Hajesch Möbelfachspedition GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 531 IN 466/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
531 IN 466/26
Registerbezug
Dresden, HRB 10562
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
23.03.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 466/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hajesch Möbelfachspedition GmbH, Lindigtstraße 21, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 10562
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Klaus Bleul

1.

ist der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich info@ra-sns.de, Telefax 0351 216 8610 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 216 860 Dresden, Website www.ra-sns.de ermächtigt, jeweils Masseverbindlichkeiten gegenüber

a)
Frau Jessica Hagedorn, Landgraben 2, 99706 Sondershausen, für Büromiete Sondershausen in Höhe von 2.000,00 Euro

b)
der Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf für Telekommunikation in Höhe von 800,00 Euro

c)
der IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur für Telekommunikation in Höhe von 800,00 Euro

d)
der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Rainhold-Würth-Str. 12-17, 74653 Künzelsau alös Lieferant in Höhe 500,00 Euro

e)
der TIMOCOM GmbH, Timocom-Platz 1, 40699 Erkrath als Lieferant Betrag in Höhe von 675,00 Euro

f)
der SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Berlin und Brandenburg eG, Rankestraße 17, 10789 Berlin Verwendung Maut in Höhe von 40.000,00 Euro

g)
der Raiffeisen Westfalen Mitte eG, Oberer Westring 28, 33142 Büren für Diesel in Höhe von 68.000,00 Euro

h)
Frau Jessica Hagedorn. Landgraben 2, 99706 Sondershausen für Diesel (verauslagt) in Höhe von 1.000,00 Euro

i)
der ÖHMI Eurocert GmbH, Berliner Chaussee 66, 39114 Magdeburg für Audit, Zertifizierung, Zulassung in Höhe von 2.315,00 Euro

j)
der Targo Leasing GmbH, Kasernenstraße 10, 40213 Düsseldorf für Leasing/Wartung Fahrzeug MEI-JL 10 in Höhe von 8.200,00 Euro

k)
der abc finance GmbH, Kamekestraße 2-8, 50672 Köln für Leasing/Wartung Fahrzeug MEI-JL 2 in Höhe von 7.900,00 Euro

l)
der AGL Active Service GmbH, Georgstraße 42, 30159 Hannover für Leasing/Wartung Fahrzeuge MEI-JL 14, MEI-JL 44, MEI-JL 876, KYF-HT 893, KYF-HT 892 und KYF-HT 891 in Höhe von 19.100,00 Euro

m)
der BLG Beresa Leasing GmbH, Blumenhaller Weg 155, 49078 Osnabrück für Leasing/Wartung der Fahrzeuge MEI-JL 66 und MEI-JL 123 in Höhe von 6.900,00 Euro

n)
der Renta Leasing GmbH, Aulzhausener Straße 1, 86165 Augsburg für Leasing/Wartung der Fahrzeuge MEI-JL 6 und MEI-JL 121 in Höhe von 11.200,00 Euro

o)
der Herzog Leasing AG, Hohenheimerstr. 97, 70184 Stuttgart für Leasing Fahrzeug TF-UR 414 in Höhe von 2.000,00 Euro

p)
der BMC Leasing GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen für Leasing Fahrzeug JL-987 in Höhe von 1.400,00 Euro

q)
der GFL Gesellschaft für Finanzierungsberatung und Leasing GmbH Dorfstraße 1 b, 40667 Meerbusch für Leasing Fahrzeug HT-890 in Höhe von 3.400,00 Euro

r)
der MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz KG Londonstraße 1, 97424 Schweinfurt für Leasing Fahrzeug BZ-DG 610 in Höhe von 5.300,00 Euro

s)
der IVECO CAPITAL Financial Services S. A. Salzstraße 185, 74078 Heilbronn für Leasing der Fahrzeuge MEI-MB 102 und MEI-MB 103 in Höhe von 6.600,00 Euro

t)
der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg für Fahrzeugversicherungen in Höhe von 12.800,00 Euro

u)
der QFI Querfurter Fahrzeug- und Industriebedarf GmbH Doecklitzer Tor 36 A, 06268 Querfurt für Radwechsel, Montage in Höhe von 5.000,00 Euro

v)
Herrn Marc Klaus Bleul Antonplatz 1 a, 01067 Dresden für Gehalt Geschäftsführer in Höhe von 7.500,00 Euro

w)
der TRUCK Vertriebs- und Service GmbH Dingelstädter Straße 51, 37308 Heilbad Heiligenstadt für Reparaturen in Höhe von 5.000 Euro

zu begründen.

2.

Soweit der vorläufige Insolvenzverwalter zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten nach Ziff. 1 ermächtigt ist, wird die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen und der Schuldnerin entzogen.

3.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach der Ziff. 1 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung ihrer Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme